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   VG München, 03.11.2015 - M 1 K 15.3173   

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VG München, 03.11.2015 - M 1 K 15.3173 (https://dejure.org/2015,47305)
VG München, Entscheidung vom 03.11.2015 - M 1 K 15.3173 (https://dejure.org/2015,47305)
VG München, Entscheidung vom 03. November 2015 - M 1 K 15.3173 (https://dejure.org/2015,47305)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 3 S 2993/88

    Errichtung eines Wochenendhauses in Waldrandnähe - Gebot der Rücksichtnahme -

    Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 1 K 15.3173
    Dabei ist es möglich, dass einzelne nachteilige Auswirkungen eines Vorhabens, jeweils für sich betrachtet, noch nicht das Rücksichtnahmegebot verletzen; maßgeblich ist die Gesamtheit der Auswirkungen (BVerwG, U.v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 - BauR 1983, 543 - juris Rn. 26; VGH BW, U.v. 7.12.1988 - 3 S 2993/88 - BauR 1989, 441 - juris Rn. 23).

    Anders als gegebenenfalls bei einer Wochenendhausbebauung mit 3 m Abstand zum Wald (hierzu VGH BW, U.v. 7.12.1988 - 3 S 2993/88 - BauR 1989, 441 - juris Rn. 33) gilt das jedenfalls bei einem Wohnbauvorhaben eines Einfamilienhauses mit mehr als 11 m Abstand (BayVGH, U.v. 10.3.1987 a. a. O., dort mit bis zu 80 m hohem Baumbestand), verbunden mit einer vom Bauvorhaben weg in Richtung Wald weisenden Hauptwindrichtung (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2001 - 2 ZS 01.1525 - juris Rn. 6 zum Fall einer zum Bauvorhaben weisenden Hauptwindrichtung).

  • VGH Bayern, 10.03.1987 - 1 B 86.02710
    Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 1 K 15.3173
    Jedoch besteht für einen Waldeigentümer trotz dieses Risikos kein Anspruch darauf, dass der um ein Waldgrundstück herum gelegene Baumwurfbereich von jeglicher Bebauung freizuhalten ist (BayVGH, U.v. 10.3.1987 - 1 B 86.02710 - BRS 47 Nr. 183).

    Anders als gegebenenfalls bei einer Wochenendhausbebauung mit 3 m Abstand zum Wald (hierzu VGH BW, U.v. 7.12.1988 - 3 S 2993/88 - BauR 1989, 441 - juris Rn. 33) gilt das jedenfalls bei einem Wohnbauvorhaben eines Einfamilienhauses mit mehr als 11 m Abstand (BayVGH, U.v. 10.3.1987 a. a. O., dort mit bis zu 80 m hohem Baumbestand), verbunden mit einer vom Bauvorhaben weg in Richtung Wald weisenden Hauptwindrichtung (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2001 - 2 ZS 01.1525 - juris Rn. 6 zum Fall einer zum Bauvorhaben weisenden Hauptwindrichtung).

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 1 K 15.3173
    Dabei ist es möglich, dass einzelne nachteilige Auswirkungen eines Vorhabens, jeweils für sich betrachtet, noch nicht das Rücksichtnahmegebot verletzen; maßgeblich ist die Gesamtheit der Auswirkungen (BVerwG, U.v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 - BauR 1983, 543 - juris Rn. 26; VGH BW, U.v. 7.12.1988 - 3 S 2993/88 - BauR 1989, 441 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 9 CS 10.2197

    Nachbarrechtsbehelf; vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für

    Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 1 K 15.3173
    Vielmehr ist insoweit allein das in den öffentlichen Belangen des § 35 Abs. 3 BauGB enthaltene drittschützende Rücksichtnahmegebot maßgebend (BayVGH, B.v. 29.11.2010 - 9 CS 10.2197 - BayVBl 2011, 698 - juris Rn. 12, m. w. N.).
  • VG Augsburg, 16.05.2013 - Au 5 K 11.1663

    Verpflichtungsklage auf Erteilung Baugenehmigung; gesetzlicher Parteiwechsel;

    Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 1 K 15.3173
    Die Vermeidung einer Baumwurfgefahr fällt in aller Regel in den Verantwortungsbereich des insoweit verkehrssicherungspflichtigen Waldbesitzers (VG Augsburg, u.v. 16.5.2013 - Au 5 K 11.1663 - juris Rn. 78).
  • VGH Bayern, 10.08.2001 - 2 ZS 01.1525
    Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 1 K 15.3173
    Anders als gegebenenfalls bei einer Wochenendhausbebauung mit 3 m Abstand zum Wald (hierzu VGH BW, U.v. 7.12.1988 - 3 S 2993/88 - BauR 1989, 441 - juris Rn. 33) gilt das jedenfalls bei einem Wohnbauvorhaben eines Einfamilienhauses mit mehr als 11 m Abstand (BayVGH, U.v. 10.3.1987 a. a. O., dort mit bis zu 80 m hohem Baumbestand), verbunden mit einer vom Bauvorhaben weg in Richtung Wald weisenden Hauptwindrichtung (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2001 - 2 ZS 01.1525 - juris Rn. 6 zum Fall einer zum Bauvorhaben weisenden Hauptwindrichtung).
  • VG München, 26.09.2017 - M 1 K 17.2753

    Baugenehmigung für Chalets am Waldrand und erhöhtes Haftungsrisiko des

    Vielmehr kann ein Nachbar sich als Dritter gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade auch dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650 - juris Rn. 5; B.v. 29.4.2015 - 2 ZB 14.1164 - juris Rn. 4; VG München, U.v. 3.11.2015 - M 1 K 15.3173 - juris Rn. 21).

    Die Vermeidung einer Baumwurfgefahr fällt nach der Rechtsprechung in den Verantwortungsbereich des verkehrssicherungspflichtigen Waldbesitzers (BayVGH, B.v. 5.2.1998 - 14 ZE 98.87 - BeckRS 1998, 27030 Rn. 2; VG München, U.v. 3.11.2015 - M 1 K 15.3173 - juris Rn. 26; VG Augsburg, U.v. 16.5.2013 - Au 5 K 11.1663 - juris Rn. 78).

    Das Gebot der Rücksichtnahme gibt dem Eigentümer eines Waldgrundstücks trotz durch die Bebauung möglicherweise steigender Haftungsrisiken und unabhängig von einer etwaigen Haftungsfreistellungserklärung des Bauherrn keinen Anspruch darauf, dass der Baumwurfbereich eines benachbarten Grundstücks von jeglicher Bebauung freigehalten wird (BayVGH, U.v. 10.3.1987 - 1 B 86.02710 - BayVBl. 1987, 727; VG München, U.v. 3.11.2015 - M 1 K 15.3173 - juris Rn. 26; Wolf, in: Simon/Busse, BayBO, Stand Mai 2017, Art. 4 Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2022 - 3 S 149/21

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Umnutzung eines Betriebsgebäudes zu einem

    Der Waldeigentümer habe keinen Anspruch darauf, dass der Baumwurfbereich von jeglicher Bebauung freigehalten werde (Bezugnahme auf VG München, Urt. v. 3.11.2015 - M 1 K 15.3173 - juris).

    Da es für die Erteilung einer Ausnahme auf die Umstände des konkreten Falles ankommt, lässt sich aus der vom Zulassungsantrag in Bezug genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (Urt. v. 3.11.2015 - M 1 K 15.3173 -) nichts für den vorliegenden Fall herleiten, zumal dieses Verfahren die Klage eines Waldeigentümers gegen eine heranrückende Wohnbebauung und somit eine andere rechtliche Konstellation betraf.

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 15 CS 21.1081

    Klage eines Waldeigentümers gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem

    Waldeigentümer müssen vielmehr, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten, immer damit rechnen, dass die ihrem Wald benachbarten Grundstücke auf eine Weise genutzt werden, die für sie Wirtschaftserschwernisse und erhöhte Haftungsrisiken mit sich bringt (grundlegend BayVGH, B.v. 6.11.1989 - 14 CS 89.2551 - unveröffentlicht; vgl. auch BayVGH, B.v. 18.6.1997 - 14 ZS 97.1591 - BeckRS 1997, 23847; B.v. 5.2.1998 - 14 ZE 98.87 - juris Rn. 2; U.v. 14.1.1997 - 2 B 94.4017 - BeckRS 1997, 18666; B.v. 16.12.2019 - 1 ZB 18.268 - RdL 2020, 152 = juris Rn. 9; B.v. 29.10.2020 - 15 ZB 20.469 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 16.10.1996 - 3 S 2332/95 - NVwZ-RR 1998, 96 = juris Rn. 26; VG München, U.v. 3.11.2015 - M 1 K 15.3173 juris Rn. 26; U.v. 26.9.2017 - M 1 K 17.2753 - juris Rn. 24 f.; Wolf in Busse/Kraus, BayBO, Stand: Februar 2021, Art. 4 Rn. 29 m.w.N.; a.A. noch VGH BW, U.v. 7.12.1988 - 3 S 2993/88 - BauR 1989, 441 = juris Rn. 32 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 02.05.2017 - 6 K 5330/15

    Kein bestimmter Mindestabstand zwischen einem Waldgebiet und einer Bebauung

    vgl. hierzu auch VG München, Urteil vom 3. November 2015 - M 1 K 15.3173 -, Juris; VGH Bayern, Urteil vom 10. März 1987 - 1 B 86.02710 -, BayVBl. 1987, 727.
  • VG München, 05.11.2019 - M 1 K 17.5654 920

    Erfolglose Nachbarklage - Änderung der Betriebszeiten eines Gewerbebetriebs

    Ein Nachbar kann sich als Dritter gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade auch dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 2 ZB 14.1164 - juris Rn. 4; B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650 - juris Rn. 5; VG München, U.v. 3.11.2015 - M 1 K 15.3173 - juris Rn. 21).
  • VG München, 24.10.2017 - M 1 K 16.1699

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Heizzentrale mit Verbrennung von

    Ein Nachbar kann sich als Dritter gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade auch dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650 - juris Rn. 5; B.v. 29.4.2015 - 2 ZB 14.1164 - juris Rn. 4; VG München, U.v. 3.11.2015 - M 1 K 15.3173 - juris Rn. 21).
  • VG München, 05.11.2019 - M 1 K 17.5713

    Baunachbarklage wegen Immissionen: Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Ein Nachbar kann sich als Dritter gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade auch dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 2 ZB 14.1164 - juris Rn. 4; B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650 - juris Rn. 5; VG München, U.v. 3.11.2015 - M 1 K 15.3173 - juris Rn. 21).
  • VG München, 09.10.2018 - M 1 K 18.2483

    Eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB ist keine drittschützende

    Ein Nachbar kann sich als Dritter gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade auch dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650 - juris Rn. 5; B.v. 29.4.2015 - 2 ZB 14.1164 - juris Rn. 4; VG München, U.v. 3.11.2015 - M 1 K 15.3173 - juris Rn. 21).
  • VG München, 10.10.2017 - M 1 K 17.395

    Nachbarklage gegen Abgrabungsgenehmigung für Kiesgrube durch formell illegale

    Ein Nachbar kann sich als Dritter gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade auch dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650 - juris Rn. 5; B.v. 29.4.2015 - 2 ZB 14.1164 - juris Rn. 4; VG München, U.v. 3.11.2015 - M 1 K 15.3173 - juris Rn. 21).
  • VG München, 22.09.2020 - M 1 K 18.5988

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Verletzung in drittschützenden Rechten

    Ein Nachbar kann sich als Dritter gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade auch dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650 - juris Rn. 5; B.v. 29.4.2015 - 2 ZB 14.1164 - juris Rn. 4; VG München, U.v. 3.11.2015 - M 1 K 15.3173 - juris Rn. 21).
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